Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen einem Kind und einem nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern oder sozialen Eltern. In der Regel sind es die Väter, denen auf diese Weise ein Umgang mit ihrem Kind ermöglicht werden kann.
Während des Begleiteten Umgangs unterstützt der Umgangsbegleiter die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen dem Kind und den Beteiligten. Gemeinsame Gespräche der Beteiligten, z.B. Mutter und Vater, im Beisein eines/einer Beraters/Beraterin sind in der Regel sinnvoll und notwendig, um zu einer Verselbstständigung der Umgangskontakte zu kommen.
Begleiteter Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter.

Der Begleitete Umgang findet auf der gesetzlichen Grundlage des § 18 und § 50 SGB VIII und des § 1684 des BGB, Abs. 3 und 4 statt.

Der Spielwagen e.V. bietet individuelle Umgangsbegleitung durch erfahrene Sozialpädagogen im Rahmen einer neutralen kindgerechten Atmosphäre (Kinder- & Familienzentrum „Emma“) an. Für die Kontakte können der Spielraum, der Kletterraum, die Werkstatt, der Spielplatz und viele attraktive Angebote der Einrichtung, wie Krabbel- und Kleinkindgruppe, Trommelgruppe u.a. genutzt werden.

Bevor es soweit ist, gibt es ein Vorgespräch mit allen Beteiligten, eine Vereinbarung wird abgeschlossen und der Turnus der Treffen wird vereinbart. Die Begleitung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden vom Auftraggeber getragen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung: Telefon 0391/5978550 oder Mail .

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